Genehmigungs­planung

Solide Planung ermöglicht dauerhaft hohe Wirtschaftlichkeit

Unsere hausinterne Genehmigungsabteilung ist Ihr erster Kontakt nach der Entscheidung, eine Biogasanlage mit PlanET zu bauen oder zu erweitern. In der Planungsphase konzeptionieren wir in enger Abstimmung mit Ihnen als Bauherrn Ihre Biogasanlage oder die geplante RePowering-Maßnahme. Diese partnerschaftliche Zusammenarbeit ist die Grundlage für den erfolgreichen Betrieb Ihrer Biogasanlage und eine reibungslose Kommunikation mit den Behörden.

Neben dem Bestreben, die Biogasanlage optimal in Ihren Betrieb zu integrieren, begleiten wir Sie auch zu Gesprächen mit den Behörden. Die Mitarbeiter der Genehmigungsabteilung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Genehmigungsanträge nach Baurecht oder nach Bundes-Immissionsschutzgesetzt geht, oder Sie eine wasserrechtliche Genehmigung benötigen. Sobald die Genehmigung bewilligt ist, übergibt Ihr projektleitender Fachberater den Auftrag in die Bauausführung.

PlanET Genehmigungsabteilung – Jetzt Anfragen

Inhalte der Genehmigungsanträge nach Baurecht und BImSchG:

PlanET Genehmigungsplanung BGA HT
  • Projekt- und Betriebsbeschreibung und Erstellung der Antragsformulare

  • Erfassung von Stoffmengen und -strömen

  • Darstellung der Flächenausstattung und Nährstoffverwertung

  • Landschaftspflegerische Maßnahmen

  • Immissions- und sicherheitstechnische Betrachtung

  • Bauzeichnung und Fließbilder

Vorteile im Überblick

Genehmigungs­anträge nach Baurecht

Genehmigungsplanung Biogasanlage

Unsere Mitarbeiter verfügen über die Bauvorlageberechtigung durch die Ingenieurkammer. Dadurch ist keine Schnittstelle mit einem Architekten notwendig, was die Abwicklung der Ausarbeitung erleichtert und somit Kosten und Zeit spart. Wenn es ausdrücklich gewünscht wird, arbeiten wir aber auch selbstverständlich mit dem Architekten Ihres Vertrauens zusammen.

Anträge nach Bundesimmissionsschutzgesetz

Sowohl nach dem Baurecht als auch nach dem BImSchG können genehmigungsbedüftige Anlagen aufgrund der vorhandenen Gasmengen unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen. Unser Planungsteam berücksichtigt dies bei der Auftragsbearbeitung im jeweiligen Antragsverfahren.
Ab einer gewissen Anlagengröße ist die Beantragung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz erforderlich. Gerade bei solch einem umfangreichen Antragsverfahren ist es wichtig, einen Planer mit Erfahrung und Hintergrundwissen zu dieser speziellen Anlagentechnik zu haben. Wir erstellen für Sie:

  • Neugenehmigung nach § 4 BImSchG

  • Änderungsgenehmigungen von bestehenden Anlagen nach § 16 BImSchG

  • Änderungsanzeigen nach § 15 BImSchG

Anträge für wasserrechtliche Genehmigungen

Zur Beseitigung beziehungsweise Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer ist vielfach eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Wir unterstützen Sie durch:

  • Ermittlung der maßgeblichen Regenspende auf Grundlage von KOSTRA DWD 2000

  • Ermittlung der anfallenden Niederschlagsmengen

  • Bemessung der Rohrleitungsgrößen und Versickerungsmulde (Regelwerk ATV-A-138)

  • Textliche Beschreibung der Entwässerung

  • Lieferung der erforderlichen Bauzeichnungen und eines Leitungsplanes

Dokumentation

Vor Inbetriebnahme Ihrer Biogasanlage sind der Genehmigungsbehörde und den Sachverständigen im Rahmen der Abnahme verschiedene Dokumente vorzulegen. Wir erstellen:

  • EX-Schutzzonenplan

  • Alarm- und Gefahren-Abwehrplan

  • Feuerwehrplan

  • R & I Fließbilder

  • Reinigungs- und Hygieneplan | HACCP Konzept

  • Schädlingsbekämpfungsplan